Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB)
Alle an Kunden erbrachte Leistungen des „Strike Bowlingcenter Schwanstetten“ erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur in Bowlingschuhen betreten werden.
Bowlingschuhe sind Spezialschuhe – keine Turnschuhe. Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. - Das Betreten der Bahnen, des Maschinenraums untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten Rutschgefahr besteht.
- Haftungsausschluss
a) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie, für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird.
b) Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie oder für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
c) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des „Strike Bowlingcenter Schwanstetten“
d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. - Das „Strike Bowlingcenter Schwanstetten“ ist Videoüberwacht. Die Aufnahmen erfolgen zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Verhinderung von Straftaten und Sachbeschädigung.
- Die Bahnen werden vom Counter vergeben. Anspruch auf die Vergabe bestimmter Bahnen besteht nicht.
- Bowlingspieler haben sich pünktlich zu ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
- Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn kann vom Counter weiter vermietet werden.
- Sollte ein pünktlicher Spielbeginn durch Verzögerungen im Laufe des Betriebes nicht möglich sein, besteht keine Berechtigung zur Forderung von Ersatzansprüchen. Das „Strike Bowlingcenter Schwanstetten“ ist nicht verpflichtet, über einen unpünktlichen Spielbeginn, der geringer als 1 Stunde ist, vorab in jeglicher Weise in Kenntnis zu setzen.
- Eine Bahnreservierung ist bindend. Eine Stornierung muss spätestens 24 Std. vor Spielbeginn telefonisch erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Bahnreservierungen (auch Teilreservierungen bspw. Wenn weniger Personen erscheinen, als reserviert) werden mit 33,00 € pro Bahn und Stunde in Rechnung gestellt.
- Alle Bahn, Veranstaltungs-, und Speisereservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Telefonnummer und evtl. einer Email-Adresse angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
- Bahndefekte und auftretende technische Störungen sind dem Counterpersonal umgehend zu melden.
- Reparaturbedingte Bahnausfälle von bis zu 15 Minuten pro Reservierung und Bahn führen zu keinem Schadensersatzanspruch.
- Ist eine Bahnreparatur im laufenden Betrieb nicht möglich, versucht das Counterpersonal eine Ersatzbahn schnellstmöglich bereitzustellen. Ist dies nicht möglich werden nur die tatsächlich gespielten würfen in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Bei technischen Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (Stromausfälle o.ä.) bestehen keine Schadensersatzansprüche.
- Das Werfen bevor die Bahn freigegeben ist und das Nutzen von zwei Bällen gleichzeitig durch einen oder mehrere Spieler, ist zu unterlassen. Für Schäden, die durch Missachtung entstehen haftet der Spieler / die Spieler.
- Für Ballschäden an mitgebrachten „eigenen“ Bällen wird keine Haftung übernommen.
- Den Anweisungen des Service- bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses.
- Kinder dürfen sich im gesamten Bowlingcenter nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch eine unterlassene Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen ergeben.
- Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei o.ä. werden zur Anzeige gebracht.
- Billardqueues und Billardkugeln sowie Tische sind sachgerecht zu behandeln.
- Das Servicepersonal ist berechtigt, Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren zu kassieren.
- Die gültigen Preise sind den entsprechenden Auslagen zu entnehmen.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
- Für Garderobe, Wertsachen und privaten Eigentum wird keine Haftung übernommen.
Mit einer verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgeminen Geschäftsbedingungen an.
Die Geschäftsleitung